Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 130 [01]

Datierung: 5. Juli 1387

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt Symelin von Wonnecke und dessen Familie zu seinem Juden und Bürger an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat Symelin von Wonnecke zu seinem Juden und Bürger empfangen. Dieser, dessen Ehefrau (wip) und Kinder sowie Mägde und Knechte, die sein Brot essen, dürfen drei ganze Jahre lang überall in erzbischöflichen und erzstiftischen Burgen (sloßen) wohnen. Der Erzbischof wird sie schützen und verantworten. Im Gegenzug muss Symelin jedes Jahr am Martinstag [11.11.] 6 kleine Gulden bezahlen. Weitere Steuern werden nicht verlangt. Hat Symelin den Jahreszins bezahlt, kann er mit seiner Familie jederzeit das Erzstift verlassen. Symelin kann vor ein Gericht gezogen werde, darf aber nur von unbescholtenen Christen und Juden angeklagt werden.

- Datum Asch(affenburg) feria sexta proxima post diem sanctorum Processi et Martiriani martyrum ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 130 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2767 (Zugriff am 29.03.2024)