Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 124 [02]

Datierung: 30. März 1387

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz schließt mit Landgraf Balthazar von Thüringen und Herzog Otto von Braunschweig ein Bündnis gegen Landgraf Herman II. von Hessen.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit Landgraf Balthazar von Thüringen (Doringen), Markgraf zu Meißen (Missen), seinem "lieben Schwager", und mit Herzog Otto von Braunschweig (Brunswig), "seinem lieben Herrn und Neffen" gegen Landgraf Herman von Hessen verbündet, ebenso gegen dessen Städte, Schlösser, Lande und Leute etc.
In diesem Bündnis ist vereinbart: Wenn Schlösser, Städte, Lande oder Leute samt Zubehör, die Landgraf Hermann innehat oder eingenommen hat, durch die verbündeten Fürsten auf dem Verhandlungsweg gewonnen (erteidingt) und mit Gewalt genommen (erkriegt) werden oder auf anderem Wege an die Bündnispartner gelangen, zu einem Viertel an das Erzstift, zum anderen Viertel an Erzbischof Adolf alleine und persönlich fallen sollen, während die restliche Hälfte Landgraf Balthazar und seinen Kindern verbleibt.
Vereinbarungsgemäß überlässt Erzbischof Adolf sein persönliches Viertel, über das er freie Verfügungsgewalt hat, dem Herzog Otto von Braunschweig (Brunswig) und seinen Kindern. Alle drei Parteien sollen sich dabei vertragen. Herzog Otto und die Seinen müssen für ihre Schlösser und Städte Burgfrieden und Burghut geloben und schwören.
Datum in vigilia Palmarum ... 1387.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 124 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2667 (Zugriff am 29.03.2024)