Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 081 [01]

Datierung: 29. Dezember 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Egen Seman, Amtmann zu Tauberbischofsheim, bekennt, dass er sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Egen Seman, Amtmann zu Tauberbischofsheim (Bisschoffes(heim), bekennt, dass er sich mit Erzbischof Adolf, seinem "lieben gnädigen Herrn" gütlich bezüglicher aller Schulden (Dienste, Kosten, Schäden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde geeinigt hat, die er in erzbischöflichen Diensten erlitten und verloren hat. Auch alle sonstigen bis zum heutigen Tag aufgelaufenen Forderungen wurde geregelt. Der Erzbischof ist ihm demnach noch 300 Gulden schuldig. Mainz will das Geld gemäß den Bestimmungen der Urkunde zurückzahlen, die darüber ausgestellt wurde. Egen sagt Mainz kraft dieser Urkunde aller Verpflichtungen, ausgenommen die 300 Gulden, quijt, ledog und loi.
- Datum Aschaffenburg sabbato post festum Nativitatis Christi ... 1386

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 081 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2528 (Zugriff am 18.04.2024)