Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 061

Datierung: 16. Oktober 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Philipp, Herr zu Falkenstein und Münzenberg, bekennt, dass Erzbischof Adolf zu Mainz ihn in den erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein hineingelassen hat.

Vollregest:

Philipp (Philippus), Herrn zu Falkenstein und Münzenberg (Mintzenberg), bekennt mit dieser Urkunde, für sich und seine Lehnserben in der Herrschaft Falkenstein-Münzenberg, dass Erzbischof Adolf zu Mainz (Mencze), des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (duschen) Landen Erzkanzler, sein lieber "gnädiger Herr" ihn bezüglich eines großen Thurnosen, den das Reich ihm, Philipp, auf dem Rhein (Ryne) von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannschaft aufzuheben erlaubt hat, in den erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) hineingelassen hat. Darüber sind sie Mannen des Erzbischofs geworden gemäß der besiegelte Urkunden, die darüber ausgetauscht worden sind. 

Aus diesem Thurnosen hat er dem Erzbischof Kuno (Conen) und dem Stift Trier mit Einverständnis Erzbischof Adolfs erlaubt, 4.000 Gulden gegen Quittung aufzuheben.
Der Erzbischof verschreibt dem Philipp mit Rat seiner Freunde, kraft dieser Urkunde 100 Gulden, die er jährlich am Walpurgistag [1. Mai] aus dem erzbischöflichen Zoll Lahnstein entnehmen darf. Das Geld soll er so lange bekommen, bis Erzbischof Kuno seine 4.000 Gulden aus dem Turnosen entnommen hat. Danach fallen diese Gelder wieder an Philipp zurück. Die Zahlung der 100 Gulden wird dann eingestellt, diese Urkunde ungültig. Philip kündigt sein Siegel an.

- Datum Aschaffenburg in die sancti Galli confessoris ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 061, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2513 (Zugriff am 28.03.2024)