Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 055 [03]

Datierung: 21. September 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt Leser den Jungen, Jude zu Rothenburg, für vier Jahre zu seinem Juden und Bürger an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat Leser den Jungen, Juden zu Rothenburg (Rotenburg), dessen Ehefrau (wyp), Kinder, Mägde und Knechte, für die kommenden vier Jahre zu seinem Juden und Bürger angenommen. Sie dürfen in der erzbischöflichen Stadt Miltenberg wohnen. Sie genießen dort und in jeder anderen beliebigen Stadt in erzbischöflichen Landen sein Geleit. In den vier Jahren wird der Erzbischof sie wie andere Juden des Stiftes rechtlich verantworten, verteidigen, schützen und schirmen. Will sie jemand rechtlich belangen, soll er dies mit umbesprochen cristen und juden als juden ist tun. Der Erzbischof wird ihnen dabei helfen, Forderungen in Rothenburg durchzusetzen.
- Datum Eltvil in die sancti Mathei apostoli et ewangeliste ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 055 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2507 (Zugriff am 20.04.2024)