Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 068v [02]

Datierung: 1386

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz willigt darin ein, dass Schenk Eberhard von Erbach dem Heinrich Stump von Zwingenburg 80 Gulden Geld auf Wiederkauf verkauft hat.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] gibt für sich und das Stift Mainz seine Einwilligung, dass sein "lieber Getreuer", der Edle Schenk Eberhard (Ebirhard) Herr zu Erbach (Erpach) dem Heinrich Stump von Zwingenburg (Tzwingenburg) und dessen Ehefrau Grede 80 Gulden Geld für [geliehene] 800 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat (zu widderkauff verkaufft).
Schenk Eberhard hat dem Ehepaar und ihren Erben seinen Teil des Dorfes Jugenheim, mit Vogtei, Gerichten, Gütern, Gülten, Äckern, Wiesen, Wald, Wasser und Weide und sonstigem Zubehör zu Unterpfand gesetzt. Die Güter und Rechte sind in einer anderen Urkunde spezifiziert, die der Schenk dem Stump versiegelt übergeben hat. Da Jugenheim vom Erzstift Mainz zu Lehen geht, gibt der Erzbischof auf Bitte des Schenken dazu seine Einwilligung, behält sich aber die Rechte des Erzstiftes an dem Gut ausdrücklich vor.
Sollten Stump oder die Seinen die Unterpfänder gerichtlich einklagen, kann Mainz die Güter für 800 Gulden, und die Gülte, für die die Unterpfänder uffgeholet wurden, an sich lösen. Schenk Eberhard kann dann die Gülte zum gültigen Preis wieder vom Erzbischof zurückkaufen, was ihm hiermit zugesichert wird. Schenk Eberhard bleibt in jedem Fall Mann des Erzbischofs und in der Stellung, die er vor dem Kauf eingenommen hat.
- Datum Asschaffenburg in crastino beati Andree apostoli anno ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 068v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1642 (Zugriff am 24.04.2024)