Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 112 [01]

Datierung: 7. Juni 1387

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. einigt sich  mit Gerhard von Blankenheim, Herr zu Kasselburg und zu Gerhardstein, über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Gerhard von Blankenheim, Herr zu Kasselburg (Castelberg) und zu Gerhardstein (Gerhartstein) bekennt für sich und seine Erben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr", sich mit ihm über alle Ansprüche und Forderungen bezüglich Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, verlorener Hengste und Pferde, die er seine Mitreiter und Diener im erzbischöflichen Dienst, namentlich im Krieg gegen den Landgrafen von Hessen, bis auf den heutigen Tag erlitten hat, gütlich geeinigt hat.
Alles in allem sind der Erzbischof und sein Stift ihm 1.000 Gulden schuldig, die sie ihm in drei Raten bezahlen wollen. Über die Zahlungsmodalitäten hat er eine Urkunde [vom selben Tag] bekommen. Hiermit spricht er den Erzbischof und das Mainzer Stift von allen Verpflichtungen in dieser Angelegenheit frei. Gerhard kündigt sein Siegel an.
- Datum Eltevil in crastino Corporis Christi ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 112 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/163 (Zugriff am 29.03.2024)