Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 079v [01]

Datierung: 3. November 1386

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Emich Graf zu Leiningen und seine Ehefrau Clare erlauben ihren Bürger zu Dürkheim, sich mit der Burg Dürkheim in den Schutz des Mainzer Erzbischofs Adolf I. zu begeben.

Vollregest:

Emich Graf zu Leiningen (Lyningen) und seine Ehefrau Clare erlauben aus besonderer Gnade und schirmes willen ihren Bürger zu Dürkheim (Dorinkeim ) sich mit der Burg Dürkheim an den Mainzer Erzbischof Adolf, ihren "lieben gnädigen Herrn" und das Mainzer Stift zu wenden, damit dieser sie in den kommenden vier Jahren rechtlich verteidigen und schirmen kann.[a] Sie erlauben ihren Bürgern kraft dieser Urkunde, den Erzbischof und seine Leute in dieser Zeit auf die Burg zu lassen und dem Mainzer entsprechend zu geloben und schriftlich zu schwören. Nach Ablauf der vier Jahre soll, wenn die Grafen von Leiningen dies wünschen, die Öffnung von Dürkheim enden und die Bürger von Dürkheim ihres Eides gegenüber Mainz wieder enthoben sein.
- Datum sabbato post festum Omnium Sanctorum ...1386.

Quellenkommentar:

[a] Vgl. die Verpfändung eines Teils der Burg Hardenberg an den Mainzer Erzbischof.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 079v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1618 (Zugriff am 20.04.2024)