Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 069

Datierung: 4. Dezember 1386

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt die Ritter Johan und Gotfrid von Stockheim zu Mannen an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die die Brüder, die Ritter Johan und Gotfrid von Stockheim (Stogheim) ihm und dem Stift Mainz geleistet haben und künftig noch leisten sollen. Deshalb und aus besonderer Gnade nimmt er die Brüder und deren Lehenserben zu Mannen an. Er will ihnen kommende Ostern 250 Gulden bezahlen. Sie sollen die Mannschaft mit globde(n), eyde(n), truwe(n) und dinste(n) verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Werden die 250 Gulden bezahlt, müssen die Stockheimer dem Erzstift umgehend Eigengut im Wert von 250 Gulden zu Lehen auftragen. Das Gut muss in unmittelbarer Nähe erzstiftischer Besitzungen liegen und dann zu den gleichen Bedingungen als mainzisches Lehen verdient werden.
- Datum Asschaffenburg ipso die beate Barbare virginis anno ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 069, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1615 (Zugriff am 20.04.2024)