Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 090v

Datierung: 13. Januar 1385

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Heinrich und Fritze von der Tann bekennen, dass Erzbischof Adolf I. von Mainzsie zu Mannen angenommen hat.

Vollregest:

Die Brüder Heinrich und Fritze von der Tann (Dannen) bekennen für sich und ihre Lehnserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, ihr "lieber gnädiger Herr", ihre treuen Dienste anerkennt, die sie ihm und seinem Stift geleistet haben und künftig noch leisten sollen. Er hat sie deshalb und aus besonderer Gnade zu Mannen angenommen. Er zahlt jedem von ihnen 17½ Gulden auf dem Zoll zu Lahnstein. Sie sollen das Mannlehen mit truwe(n), dinste(n) und eyden verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Der Erzbischof kann die 17½ Gulden jederzeit mit 175 Gulden ablösen. Anschließend müssen die Brüder dann 17½ Gulden auf Eigengut beweisen und dem Erzstift auflassen und zu Lehen auftragen. Das aufgetragene Gut muss möglichst nah bei anderen erzstiftischen Besitzungen liegen. Dieses Gut sollen sie dann zu den gleichen Bedingungen als mainzisches Lehen verdienen. Die Brüder kündigen ihre Siegel an.
- Datum Heilgestad in octava Epiphanie domini ... 1385

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 090v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1578 (Zugriff am 29.03.2024)