Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 092 [01]

Datierung: 10. März 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Eberhard von Millenrade bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz  ihn und seine Lehenserben zu Stiftsmannen gewonnen hat.

Vollregest:

Der Ritter Eberhard von Millenrade bekennt für sich und seine Lehenserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr", ihn und seine Lehenserben aus besonderer Gnade zu Stiftsmannen gewonnen hat.
Der Erzbischof zahlt ihm jedes Jahr am Martinstag [11. November] 10 Gulden Geld aus der Kellerei Orb (Orba). So steht es in der Urkunde, die der Erzbischof ihm diesbezüglich gegeben hat. Eberhard und die Seinen sollen das Mannlehen mit truwen, eiden und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Erzbischof Adolf kann die Gülte mit Zahlung von 100 Gulden jederzeit ablösen. Ritter Eberhard wird dann mit Rat des Erzbischofs 10 Gulden Einkünfte oder den Betrag auf Eigengut, das für das Erzstift günstig gelegen ist, beweisen. Dies wird er dann zu den gleichen Bedingungen als mainzisches Mannlehen verdienen. Eberhard kündigt sein Siegel an.
- Datum Fritzlar sabbato post diem Cinerum ... 1386

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 092 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1569 (Zugriff am 29.03.2024)