Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 099v [02]

Datierung: 7. April 1387

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Conrad vom Steinberg bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz ihn und seine Leibeslehnserben zu Stiftsmannen angenommen hat.

Vollregest:

Ritter Conrad vom Steinberg bekennt, dass Erzbischof Adolf [von Mainz], sein "lieber gnädiger Herr", ihn und seine Leibeslehnserben zu Stiftsmannen angenommen hat. Zu rechtem Mannlehen hat er ihm eine jährliche Gülte in Höhe von 24 Gulden verschrieben. Das Geld soll der jeweilige Provisor in Erfurt (Erffurt) jeweils am Martinstag [11. November] auszahlen, wie dies in der diesbezüglichen Urkunde steht. Conrad und seine Erben sollen das Mannlehen mit globden, eyden truwen und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz kann die Jahresgülte jederzeit mit Zahlung von 240 Gulden ablösen. Conrad und die Seinen müssen dann 24 Gulden auf Eigengut, es muss für das Erzstift günstig gelegen sein, beweisen und auflassen, und das aufgetragene Gut dann zu den genannten Bedingungen als mainzisches Mannlehen verdienen.
- Datum Fritzlar in die Pasenes [a]... 1387.

Quellenkommentar:

[a] Der Tag "Pascenes" [= Pascha?] konnte nicht zweifelsfrei identifiziert werden.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 099v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1470 (Zugriff am 28.03.2024)