Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

339 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 91.

StA Wü, MIB 11 fol. 099v [01]

Datierung: 7. April 1387

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt den Ritter Conrad vom Steinberg zum Stiftsmann an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer", der Ritter Conrad vom Steinberg ihm und dem Stift Mainz bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat der ihn zum Stiftsmann angenommen.
Zu rechtem Mannlehen verschreibt er ihm kraft dieser Urkunde eine jährliche Gülte in Höhe von 24 Gulden. Das Geld soll der jeweilige Provisor in Erfurt (Erffurt) jeweils am Martinstag [11. November] auszahlen. Conrad und seine Erben sollen das Mannlehen mit globden, eydem, truwen und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz kann die Jahresgülte jederzeit mit Zahlung von 240 Gulden ablösen. Conrad und die Seinen müssen dann 24 Gulden auf Eigengut, es muss für das Erzstift günstig gelegen sein, beweisen und auflassen, und das aufgetragene Gut dann zu den genannten Bedingungen als mainzisches Mannlehen verdienen.
- Datum Fritzlar in die Paßcones [a]... 1387.

Quellenkommentar:

[a] Der Tag "Paßcones" [= Pascha?] konnte nicht zweifelsfrei identifiziert werden.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 099v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1469 (Zugriff am 23.04.2024)