Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 101v [02]

Datierung: 24. Januar 1387

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz macht Endres vom Stein zu seinem Amtmann in Rockenhausen.

Vollregest:

Erzbischof Adolf [I.] von Mainz macht seinen "lieben Getreuen" Endres (Andre) vom Stein (Steine) zu seinem Amtmann in Rockenhausen (Ruckenhußen). Damit er das Amt ordentlich versehen kann, verschreibt ihm der Erzbischof aus besonderer Gnade kraft dieser Urkunde eine jährliche Gülte in Höhe von 100 Gulden vom Zoll in Ehrenfels (Erenfels). Das Geld soll ihm der dortige Zollschreiber zu zwei Terminen auszahlen, 50 Gulden an Ostern und 50 Gulden am Martinstag [11. November] und zwar so lange, wie Endres Amtmann in Rockenhausen ist. Der Erzbischof gibt seinem Zollschreiber Heinrich entsprechende Anweisung.
- Datum Wiesebaden ipso die sancti Thymotei apostoli ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 101v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1430 (Zugriff am 20.04.2024)