Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 106

Datierung: 21. Januar 1387

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz bekennt, dass Lewe Ottin der Alte bestimmte Wertgegenstände einigen erzbischöflichen Vertrauten übergeben hat.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass Lewe Ottin der Alte, sein Lombarder zu Bingen und dessen Ehefrau Styne von der Kulen (Kulen) vor dem geistlichem und dem weltlichen Gericht in Mainz für sich und ihre Erben, dem erzbischöflichen »lieben Andächtigen« Johan zur Laden, Kanoniker am Mariengredenstift zu Mainz, und seinem »lieben Getreuen« Gorge von Königstein (Kungestein), erzbischöflicher Burggraf zu Frauenstein (Frauwenstein), zugunsten des Erzbischofs alles Geld und Gut sowie sämtliche Kleinode, es sei Gold oder Silber, wie Lewe und Stine dies seinerzeit hinter Herman Hepe (Heppe) zum Spiegel (Spigel), Bürger zu Mainz, in dessen Haus und Wohnung zum Spigel gelegt hatten, übergeben haben. Hermann Hepe hat nun auf Befehl des Erzbischofs dem Johan und Gorge die 9.000 Gulden samt Urkunden, die zuvor dem Lewe und der Stine gehört hatten, übergeben und überantwortet. Der Erzbischof quittiert und entlastet Hermann Hepe und dessen Sohn Cuntze bezüglich dieser Schuld.

- Datum Eltevil in die sancte Agnetis virginis ... 1387.

In gleicher Form wurde dem Prior der Karmeliter eine Quittung gegeben.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 106, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1379 (Zugriff am 16.04.2024)