Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 110 [02]

Datierung: 19. Juni 1387

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei dem Frankfurter Bürger Claes Appenheimer.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet Claes Appenheimer (Appenheymer), Bürger zu Frankfurt (Franckfurd), seinem "besonderen Freund", dessen Erben bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde 300 schwere Gulden, Frankfurter Währung. Grund hierfür sind Angelegenheiten der Brüder, Ritter Eckhard (Echard), Konrad (Cunradi) und Heinrich von Elkerhausen (Elkerhusen).

Um diese 300 Gulden einnehmen zu können, hat der Erzbischof dem Claes und den Seinen kraft dieser Urkunde einen Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) verschrieben sowie einen Turnosen auf dem Zoll Ehrenfels (Erenfels). Alles Geld, das für diese beiden Turnosen eingeht, dürfen sie als Abschlag so lange vereinnahmen, bis die 300 Gulden abbezahlt sind. Der Erzbischof gebietet seinen Zollschreibern, Claes mit den beiden Turnosen zu gewarten. Der Erzbischof sagt zu, neue Zollschreiber nur dann einsetzen, wenn diese vorstehende Abmachung bestätigt haben. Ist das Geld ausbezahlt, wird diese Urkunde ungültig und muss zurückgegeben werden.

- Datum Eltevil feria quarta post diem beatorum Vitj et Modesti martyrum ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 110 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1280 (Zugriff am 29.03.2024)