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StA Wü, MIB 1 fol. 128v [01]

Datierung: 28. November 1227

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Friedrich von Kälberau trägt sein Burg Rannenberg der Mainzer Kirche zu Lehen auf.

Vollregest:

Friedrich von Kälberau, Kämmerer in Mainz, Vitztum in Aschaffenburg, trägt sein Burg (castrum) Rannenberg der Mainzer Kirche zu Lehen auf.

Im Gegenzug gibt der Erzbischof ihm die Burg Waldenberg zu Lehen, die über seinen Vorgänger Erzbischof Konrad und den Aschaffenburger Viztum Konrad von Waldenburg an die Mainzer Kirche gekommen ist.

Sie treffen folgenden Erbvereinbarungen: Seine Frau und Kinder sind Haupterben, solange sie leben. Stirbt er ohne Frau und Kinder geht eine Hälfte der Burg an das Erzstift über, über die andere Hälfte kann er erbrechtlich frei verfügen. Die von ihm festgesetzten Erben müssen sich an die Grundsätze des Lediglehens (ledicheit) halten und werden dafür vom Erzbischof als ledigmann begünstigt und verteidigt. Friedrich behält das Amt des Kämmerers und Viztums auf Lebenszeit, sofern er sich nichts zu Schulden kommen lässt bzw. nicht binnen 3 Monate nach Abmahnung Genugtuung leistet.

- Datum apud Erph(ord) IIII kal. decembris pontificatus nostre anno 27.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 1 fol. 128v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5991 (Zugriff am 29.03.2024)