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Otto, RggEbMz Nr. 3759

Datierung: 24. September 1320

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: Köln, Stadtarchiv. Siegel der Aussteller (S. Henrici prepositi Bunnensis ad causas; S. Friderici Jungi de Ehrenberg; die Umschrift des dritten Siegels ist unleserlich). - Gedr.: Ennen, Quellen zur Gesch. der Stadt Köln 4, 75 Nr. 85. - Reg.: Korth, Mitteilungen aus dem Kölner Stadtarchiv 5, 42 Nr. 1000; Kisky, Regesten 4, 273 Nr. 1200. - Erw.: Schrohe, Erzbischof Heinrich III. S. 4.

Inhalt

Kopfregest:

Propst Heinrich von Bonn verspricht mit anderen der Stadt Köln, bis zum Sonntag nach Remigiendag die Ausführung eines Schiedsspruches zu erwirken.

Vollregest:

Propst Heinrich von Bonn, sowie die Ritter Friedrich von Ehrenberg (Eren-) und Heinrich von Hüchelhofen (Huchilhoven) versprechen der Stadt Köln, bis zum Sonntag nach Remigiendag [5. Oktober] die Ausführung des Schiedsspruches zu erwirken, den der Bischof von Lüttich und der Graf von Jülich zwischen ihnen und dem Erzbischof von Köln gefällt haben, dass der Erzbischof die Zölle zu Andernach und Bonn herabsetzt, den zu Hammerstein aufhebt, die Gefangenen loslässt, den Landfrieden einzuhalten sich urkundlich verpflichtet, dass seine Neffen und alle seine Amtleute außer Wilhelm Rost und Hermann von Dornek ebenso den Landfrieden beschworen und dass der Erzbischof alle Ungnade und Ungunst wider die Stadt aufgibt. Können sie dies alles nicht erreichen, so werden sie sogleich nach dem 5. Oktober in Köln einreiten bis zur Erfüllung der Verpflichtungen durch den Erzbischof. Stirbt der EB., bevor er seinen Verpflichtungen nachkam, so sind sie ihrer Versprechen ledig.

- G. 1320 des gudenstages na sante Matheus dage des apostels.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3759, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8507 (Zugriff am 18.04.2024)