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StA Wü, MIB 24 fol. 039 [01]

Datierung: 4. September 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich von Mainz schuldet dem Contze von Vlnbach 720 Gulden.

Vollregest:

Erzbischof Diettrich schuldet dem Ritter Contze von Aulenbach (Ulnbach) und dessen Erben 720 rheinische Gulden, die dieser ihm zum Nutzen des Mainzer Stiftes geliehen hat. Der Erzbischof will 300 Gulden als Abschlag am kommenden Michaelstag [29. September] bzw. innerhalb eines Monats danach in Wertheim oder in Lohr (Lare) zurückzahlen. Contze muss den Erzbischof schriftlich wissen lassen, in welcher der beiden Städte er die Rückzahlung wünscht.

Als Sicherheit stellt der Erzbischof Bürgen, nämlich Schenk Hans, Herr zu Erbach, seinen Bruder, den Ritter Konrad (Conrat) zu Frankenstein (ffranckstein), Frank von Kronberg den jungen, und Hans Schelm von Bergen, erzbischöfliche »liebe Getreue«. Bei Zahlungsverzug kann Contze die Bürgen mündlich oder schriftlich mahnen. Diese müssen dann unverzüglich einen reisigen Knecht mit Pferd in Wertheim oder Lohr, in ein ihnen von Contze angewiesenes öffentliches Wirtshaus zum Einlager entsenden, das bis zur Rückzahlung des Geldes andauern soll. Die Bürgen dürfen sich nicht gegenseitig entschuldigen. Stirbt ein Knecht oder ein Pferd muss der Bürge binnen 8 Tagen gleichwertigen Ersatz schaffen. Wird ein Bürge verhindert, muss das Mainzer Stift auf Mahnung binnen 14 Tagen Ersatz schaffen.

Der Erzbischof verspricht, vorstehende Abmachung unverbrüchlich zu halten. Seinen Bürgen verspricht er, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Er kündigt sein Siegel an.

Die Bürgen versprechen, gute Bürgen zu sein und kündigen jeder sein Siegel an.

- Der geben ist zu Heppenheim am Sontag nach Sant Egidien tag ... 1440.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 039 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12971 (Zugriff am 28.03.2024)