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Vogt, RggEbMz Nr. 0826
Datierung: 26. März 1304
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Vogt, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: Erfurt, Domarchiv. Abhang. Bruchstücke der Siegel des Stifts und der Stadt. - Gedr.: Beyer, Erfurter Ukb. 1, 353 nr. 511.
Inhalt
Vollregest:
Dekan Markward, Scholaster L[udwig], Kantor C[onrad] und das ganze Kapitel des Severistifts in Erfurt verbünden sich bis zum 21. Dez. (Thomas apost.) 1305 mit dem Rat und der Bürgerschaft von Erfurt zu gemeinsamer Verteidigung und Prozeßführung in allen Streitigkeiten, in denen auch das Marienstift auf Seiten der Stadt steht. In dem jetzt schwebenden Zwist Erzbischof Gerhards mit den Bürgern wegen des Ungelds wird die Stadt das Severistift, das ihr seine Unterstützung leiht, von allen Unkosten befreit halten.[a] Vier Bürger, nämlich Heinrich Vitztum (vicedomini) der Ältere, Heinrich von Bindersleben (Byltersleyben), Gottschalk der Lange und Rüdiger gen. Kezzelborn, werden als Vertreter der Stadt mit dem Dekan, Scholaster, Kantor und Siegfried gen. von Halle (die gleichfalls von der Stadt erwählt wurden) über die Ausführung des Bündnisses wachen. Stirbt ein Mitglied des Ausschusses, so wählt die Stadt den Ersatzmann. Kann sich der Ausschuß nicht einigen, so wählt der Rat aus dem Kapitel und aus der Bürgerschaft je zwei Männer zur Erledigung der strittigen Sache.
- D. et a. Erfordie 1304 fer. V. prox. post diem Palmarum.
Fußnotenapparat:
[a] ipsos eximemus totaliter nostris sumptibus et expensis.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Vogt, RggEbMz Nr. 0826, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18735 (Zugriff am 23.04.2024)