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Vogt, RggEbMz Nr. 0458

Datierung: 27. Juli 1296

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Vogt, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vogt, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 47). Siegel des Domkapitels verletzt.

Inhalt

Vollregest:

Der Mainzer Domdekan Johann von Siegersberg (Sygers-) und das Domkapitel versprechen Wenzel, dem Herrn und Erben des Böhmenreichs, daß sie einem der Erzbischöfe von Trier, Salzburg oder Magdeburg, welchen Wenzel wählt, das Recht zur Krönung für diesmal übertragen, wenn Erzbischof Gerhard vor der Krönung sterben sollte. Dafür muß Wenzel die Vertreter des Domkapitels in Bamberg oder Erfurt einholen und nach Prag und wieder zurück geleiten lassen, ihre Auslagen auf der Reise ersetzen, dem Domkapitel sogleich nach der Krönung 100 Mk. Gold, Prager Gewichts, der alten Gewohnheit gemäß zahlen, und außerdem von dem mit der Wahl betrauten Erzbischof, vom Bischof von Prag und ihren Kapiteln Urkunden erwirken, durch die festgelegt wird, daß das Recht des Mainzer Erzstifts durch die Übertragung nicht leidet. Stirbt Wenzel vor der Krönung oder kommt es aus anderen Gründen nicht zu dieser, so erhält das Domkapitel nur Ersatz der Reiseauslagen.

- D. Maguntie VI. kal. Aug. 1296.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Vogt, RggEbMz Nr. 0458, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/18321 (Zugriff am 29.03.2024)