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Otto, RggEbMz Nr. 6406

Datierung: 8. Mai 1352

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Würzburg, Ingrossaturb. 3 f. 17 u. 4 f. 17. 

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach bekennt, daß er dem Kustos Hermann von Schöneck, Wilhelm von Saulheim und Hermann von Bibra Geld schuldet.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bekennt, daß er d. Kustos Herm. v. Schöneck (-e) (Schon-)[a] u. d. Sängern (?) der M. K. Wilhelm v. Saulheim (Saubeln- u. Sawbeln-) u. Herm. v. Bibra (-bera) 400 Goldgulden schuldig ist. Stirbt einer der Genannten vor Rückzahlung, so sollen d. Präbendare der erzb. K. Hugo u. Crafto, als manufideles eintreten. Der Erzbischof verpfändet ihnen die ihm durch die Kurie verliehenen fructus biennales von allen in s. Stift (civitas) frei werdenden Personaten, Dignitäten, Benefizien usw. Ferner dürfen sie selbst alle obventiones seu proventus einsammeln, die von d. confirmationes d. Prälaten herrühren. Genügt dies nicht bis z. nächst. Martinstag, so verpfändet er ihnen die jährl. Einkünfte von 100 Mk. S. von den Erfurter Bürgern racione archiepiscopatus. Der Erzbischof setzt zu Bürgen den Propst Nikolaus zu St. Viktor extra muros u. den Scholaster Joh. zu St. Joh. in Mainz, die ihre Einwilligung bekunden. Beim Tode d. Erzbischofs werden s. bona mobilia zur Zahlung verwandt. Mitbes. durch d. Bürgen.

- 1352 fer. tercia post Philippi et Jacobi.

Fußnotenapparat:

[a] Nach Joannis, Rer. Mog. 2, 311 hat Erzbischof Gerlach d. H. v. Sch., "einen s. eifrigsten Anhänger", z. Kustos ern.; am 14. Sept. 1346 [s. Reg. 5501 (Z. 4)] ist er noch Kanoniker.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 6406, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5258 (Zugriff am 28.03.2024)