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Otto, RggEbMz Nr. 5677
Datierung: 26. Juli 1348
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, B. Hauptstaatsarch. (Mainz, Nachtr. fasc. 33 nr. 56). Tilgungsschnitt. S. 1 u. 2 abgef., 3 hängt an (grün auf gelb). - Gedr.: Würdtwein, Subs. dipl. 6, 249 nr. 75 (vgl. Nova subs. praef. 70 nr. 75).
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Heinrich macht mit Wissen und Willen des Vormundes Kuno von Falkenstein den Ritter Friedrich Schelris zu seinem Vitztum in Aschaffenburg.
Vollregest:
Erzbischof Heinrich macht mit Wissen u. Willen u. nach "Heyschung" des Cuno v. Falkenstein, seines Neffen u. Vormundes, den Ritter Friedrich Schelris zu seinem Vitztum in Aschaffenburg u. überträgt ihm u. s. Frau Katherine u. ihren Erben das Vitztumamt mit allen Rechten, wie sie Wilderich v. Vilmar, dessen letzter Amtsvorgänger, gehabt hat, für geliehene 2000 Pfd. H. Frankfurter Währung. Lösung muß ein halbes Jahr zuvor angesagt werden. Nach Fr.s Tod bleibt das Amt bei Katherine; stirbt auch diese, so sollen die beiderseitigen Erben unter des Stifts Mannen einen Vormund wählen, der das Amt bis zur Lösung inne hat. Von der Lösungssumme erhalten Fr. oder seine Erben 500 Pfd. Katherine u. die Erben, die sie von Hermann Fu
- D. geg. ist zu
Fußnotenapparat:
[a] Hanauer Urkb. 2, 703 nr. 717 (zu 1347) S. 704 Z. 20: Herman Fuszchin selig.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 5677, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13815 (Zugriff am 29.03.2024)