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Otto, RggEbMz Nr. 5369

Datierung: 19. Oktober 1345

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, B. Hauptstaatsarch. (M., Erzst., Nachtr. fasc. 30 nr. 21 u. 22). S. Gauwers abgef., die übrigen hängen verletzt (grün, unter Papierdecke). Legende: Greda de Star[kenb]erg. 

Inhalt

Kopfregest:

Grete von Kronberg zu Heppenheim gesessen, kauft von Erzbischof Heinrich die  Schauenburg und die Dörfer Handschuhsheim und Dossenheim.

Vollregest:

Grete (u. Grethe) v. Kronberg (Crone-, u. Cronin-) zu Heppenheim (-pin-) (u. gesessen zu H.) kauft um 3000 Pfd. H. von denen 2700 bezahlt sind u. 300 in die Burg verbaut werden sollen, von Erzbischof Heinrich mit Zustimmung des Kapitels die Burg Schauenburg (Schouwen, u. Schauwen-) u. die Dörfer Handschuhsheim (Hentschus-, u. -schuchs-) u. Dossenheim unter der Bedingung, daß sie diese, wenn sie sich verheiratet, ihrem Ehemann, der kein Graf, Fürst oder Städter sein darf, u. wenn sie unverheiratet bleibt, dem von ihr bestimmten Erben, der ebenfalls kein Graf, Fürst oder Städter sein darf, übermachen darf. Sie öffnet die Burg u. erlaubt dem Erzbischof, Knechte hineinzulegen, doch nicht auf ihre Kosten u. Schaden. Der Erzbischof nimmt Burg u. Dörfer in seinen Schutz. Er behält sich das Recht des Wiederkaufs vor, 14 Tage vor u. 14 Tage nach Georgstag. Es folgen nähere Bestimmungen hierüber u. für den Fall, daß die Burg verloren geht. Stirbt Grete, so sollen die Ritter Wernher Gauwer u. Dyderich (oder: Dyetrich) v. Hattenheim (-tinhain)[a] u. Edelknecht Wyfrid (Wi-) v. Werberg ihren Erben erst dann einlassen, wenn er die Verträge mit dem Erzbischof erneuert hat. Grete verpflichtet sich, die Leute oder ihr Gut nicht höher zu "dringen, noch scheczen", als Herkommen ist. Stirbt einer der gen. Burgmannen, so soll Gr. in Monatsfrist aus den Mannen u. Burgmannen des Erzbischofs einen neuen ernennen. Es siegeln Gr. u. die 3 Burgmannen.

- D. g. ist uff den mittewuchen (u. mitwechen) nach sandte Gallen dage (u.: tag) 1345.

Fußnotenapparat:

[a] S. über ihn Regg. 3305 u. 4708.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 5369, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13460 (Zugriff am 29.03.2024)