Würzburg, StA, MIB 09
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
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Überschrift Bibliographie z.B "Quellen"
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Originale Form des Datums: 28. März 1375 [a]
Der Mainzer Domdekan Heinrich Beyer von Boppard unterrichtet den Ritter Heinrich von Hardenberg über die Klage gegen Dietrich von Ilfeld.
<em>Dem strengen ritter Hern Heinrich von Wartingberg [sic!] syme liben besundern frunde</em>
Der Mainzer Domdekan [Heinrich Beyer von Boppard] an den Ritter Heinrich von Hardenberg (<em>Hartinb(er)g</em>), seinen lieben besonderen Freund", der ihm wegen des [Dietrich] von Ilfeld (<em>Ilvelts</em>) [b] geschrieben hat. <br />Dietrich hat den dem Domkapitel geleisteten Schwur, als Kanoniker des Erzstiftes Gesetz zu beobachten, nicht gehalten. Heinrich und andere Domherren haben ihm oft mündlich vorgeworfen, dass er gegen Eide und Ehre gehandelt habe, aber Dietrich lehnte eine Untersuchung durch das Domkapitel stets ab und ebenso eine Entscheidung durch Mainzer Mannen und Burgmannen jener Gegend [bei Mainz], bei denen Heinrich klagte. Darauf brachte Heinrich seine Klage über das Verhalten Dietrichs vor Erzbischof Kuno von Trier, Erzbischof Friedrich von Köln und Adolf, erwählten Erzbischofs von Mainz und Bischof von Speyer. Diese beschlossen, die Sache zwischen Heinrich und anderen Domherren, die auch gegen Dietrich klagten, einerseits und dem Dietrich andererseits durch Erzbischof Kuno und Erzbischof Adolf bis Johannis Baptiste [24. Juni 1373] entscheiden zu lassen, spätestens aber bis Michaelis [29. September 1373]. <br />Dann kann es, dass Erzbischof Adolf und das Domkapitel dem Dietrich die Mitteilung der Erwählung Adolfs an den Propst und die Vertretung ihrer Interessen anvertrauten. So wurde die Entscheidung der Sache bis auf Dietrichs Rückkehr verschoben. Als Dietrich aus Avignon zurückkam, hat er dem Erzbischof Adolf und dem Domkapitel so gedient, dass er ohne Urlaub vom Erzbischof und Kapitel von dannen ging. Im Lande und zu Mainz sagt man ganz allgemein, er habe dem Erwählten und dem Domkapitel nicht wie ein Biedermann gedient. <br />Heinrich von Hardenberg solle nun dem Dietrich zur Verantwortung vor dem Domkapitel ziehen, denn die Sache geht das Kapitel an, oder vor den Mannen und Burgmann des Erzstiftes auffordern. Will Dietrich das nicht, ist das Kapitel auch heute noch bereit zur Verhandlung vor Erzbischof Kuno und Erzbischof Adolf, der beiden Teilen urkundlich die Rechtsentscheidung zugesagt hat. Falls Dietrich meint, dass ihm Adolf wegen der Art, wie er diesem gedient hat, ungünstig gesinnt sei, soll der Erzbischof von Trier alleine urteilen. Der Dekan will für sich und seine Genossen dem Dietrich bis Pfingsten Geleit verschaffen. Geht Dietrich darauf bis Pfingsten nicht ein, wo wird der Dekan nach wie vor sagen, Dietrich sei an ihm und dem Kapitel meineidig geworden, indem er seinen Schwur auf die Freiheit und Gewohnheit des Kapitels nicht gehalten habe. <br />Dass Dietrich in seinem Brief [d] Geleit zu Erfurt fordert, wundert den Dekan sehr, denn Erfurt habe dem Kapitel und den Kanonikern gegenüber stets nach Wunsch gehandelt und man bedürfte dort keines Geleits. Er wüßte daher gerne, durch welche Umstände Dietrich Geleit zu Erfurt begehre.<br />[s.d.]
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eine Fußnote, referenziert mit @label
Wartenberg: Heinrich von
Beyer von Boppard: Heinrich [Dh. II.]
Hardenberg: Heinrich von
Dietrich [Domkantor Mainz]
Trier: Kuno II. [Eb. 1362-1388]
Köln: Friedrich III. [Eb. 1370-1414]
Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390]
Avignon : Stadt
Erfurt - Stadt : Erfurt - Stadt
Speyer : Bischöfe
Hardenberg : Herren von