Würzburg, StA, MIB 09
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
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Überschrift Bibliographie z.B "Quellen"
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Originale Form des Datums: 26. September 1376
Elekt Adolf von Mainz schuldet dem Dekan und Kapitel zu Speyer 6.000 Florentiner <em></em>Goldgulden.
Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet dem Dekan und Kapitel zu Speyer (<em>Spire</em>) 6.000 Florentiner (<em>von Florencze</em>) Goldgulden. Sein Amtsvorgänger Bischof Lamprecht, der nun in Straßburg (<em>Strasburg</em>) ist, hatte sich 8.000 Gulden geliehen und dafür eine jährliche Gülte auf Wiederkauf versetzt. Dekan und Kapitel wurde erlaubt, innerhalb von 10 Jahren, von denen mittlerweile sechs vergangen sind, Geld aus den Zahlungen (<em>Kontributien</em>) der Kleriker zu vereinnahmen. Noch sind gemäß der Abrechnung 6.000 Gulden offen. Bischof Adolf gestattet nun kraft dieser Urkunde dem Dekan und Kapitel, das ausstehende Geld in diesen nächsten vier Jahren, jedes Jahr 1.000 Pfund, von den Einnahmen der Kleriker einzunehmen. Überzahlungen müssen nach Aufforderung durch den Bischof im folgenden Monat zurückgezahlt werden.
Kann die Gesamtschuld in Höhe von 8.000 Gulden in den nächsten vier Jahren nicht beglichen werden, wird der Erzbischof im Monat danach den Restbetrag auszahlen. Für den Fall, das dies nicht geschieht, oder Dekan und Kapitel in irgendeiner Weise an der Vereinnahmung der jährlichen Zahlungen gehindert werden, und der Bischof das nicht binnen einem Monat abstellt, hat der Bischof seine Burgmannen und Bürger zu Lauterburg (<em>Lut(er)nburg</em>) und Ritter Hans (<em>Hanssen</em>) von Beilstein (<em>Bilenstein</em>), seinen dortigen Amtmann, sowie Wächter, Türwarte und Turmknechte angewiesen, <em>gestabet eyde</em> zu schwören, dass sie dann sofort dem Dekan und Kapitel mit Burg und Stadt Lauterburg (<em>Luterburg</em>) samt Zubehör gehorsam sein sowie dienen und gewarten sollen, und zwar so lange, bis der Bischof oder sein Amtsnachfolger alle ausstehenden Beträge bezahlt hat.<br />Sollte der Bischof während der vier Jahre sterben oder sein Bistum verlieren, bleibt die Verpflichtung, vor allem seitens der Stadt Lauterburg und ihrer Vertreter, weiterhin bestehen.
Bischof Adolf kündigt sein Siegel an, auch Burgmannen und Bürger von Lauterburg werden aufgefordert, ihre Siegel an die Urkunde zu hängen. Die Ritter Friedrich (<em>Fridrich</em>) und Hans von Beilstein (<em>Bylstein</em>) genannt von Lautern (<em>Lutern</em>), Ritter Wetzel von Berge sowie die Edelknechte Egen von Engaße, Rudolf von Salenbach und Heinrich von Otterbach (<em>Ottirbach</em>), alle Burgmannen zu Lauterburg (<em>Luterburg</em>) sowie die Bürgermeister, Richter und Bürger haben auf Geheiß des Bischofs die vorstehenden Bestimmungen beschworen und versprechen, dem Dekan und Kapitel verbunden zu sein. Die Burgmannen kündigen ihre Siegel an, ebenso die Stadt ihr Stadtsiegel.
<em>- Datum anno </em>1376 <em>feria proxima post diem sancti amthey apostoli et ewangeliste.</em>
Archivvermerke mit Originalzitaten (Kursiv).
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eine Fußnote, referenziert mit @label
Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390]
Bamberg: Lamprecht [Bi. 1374–1398]
Beilstein gen. von Lautern: Johann von
Beilstein gen. von Lautern: Friedrich von
Berge: Wetzel von
Engaßen: Egen von
Salenbach: Rudolf von
Otterbach: Heinrich [d. A.] von
Straßburg : Stadt
Lauterburg : Stadt
Lauterburg : Burg
Florenz : Florentiner Gulden
Speyer : Domdechanei
Speyer : Domkapitel
Otterbach [Pfalz] : Herren von