Würzburg, StA, MIB 09
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
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Originale Form des Datums: 26. März 1377
Mainzer Domherren und das ganze Kapitel erlauben Elekt Adolf, Burg und Zoll zu Ehrenfels für 20.000 Gulden zu versetzen.
Endres von Brauneck (<em>Brunecke</em>), Dompropst, Heinrich Beyer (<em>Bey<e>er</em>) von Boppard (<em>Boparten</em>), Domdekan, Otto (<em>Otte</em>) von Schönburg (<em>Schonemburg</em>) [a], Domscholaster, und das ganze Kapitel beurkunden:
Da Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz (<em>Mencze</em>) und Bischof von Speyer (<em>Spir</em>), um das Stift zu schirmen große Kosten und Mühe gehabt hat und große Kriege, da er gen Erfurt ziehen mußte und anderswohin, und noch haben muß <em>gein diesem uzgenden friden</em> [b] gegen die Markgrafen [Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen] und ihren Bruder Ludwig, ehemals Bischof von Bamberg (<em>Babinberg</em>) [Erzbischof Ludwig von Mainz], und wider alle, die ihn und das Kapitel vom Mainzer Stifte verdrängen wollen, so erlauben sie ihm, Ehrenfels (<em>Erenfels</em>), Burg und Zoll mit allem Zubehörigen, für 20.000 Gulden zu versetzen und davon jährlich Rente zu geben bis zur Ablösung. Davon sollen zuerst die Schulden beim Kapitel bezahlt werden, dann die bei den einzelnen Domherren, denen man <em>redeliche kuntliche schult</em> [c] schuldet, danach <em>schedelich schult</em> [c] bei Juden und sonst bezahlt werden, ferner nach dem Rat des Kapitels oder der Kapitelsmehrheit die Kosten für die Burgen (<em>sloze</em>) des Stiftes und gegen die Feinde und gegen alle, die den <em>stift und uns dryngen wollent</em>.
Was von dem Zolle über die 2000 Gulden Gülte, die man von den 20.000 geben soll, und über die Gülte, die dort denen von Bingen und andern angewiesen sind, einkommt, das soll von den 20.000 Gulden abgeschlagen werden. Sind sie beglichen (<em>ledig und lois</em>) [d], so ist Ehrenfels dem Kapitel in gleicher Weise wie jetzt verbunden. Das Geld für die Verpfändung soll in das Kapitel geliefert werden, und was für die Kosten für die Burgen, wofür ein Teil des Geldes verwendet wird, angelegt wird, soll man nicht verzehren, es soll liegen bleiben wider die Markgrafen und nicht ohne Wissen und Rat des Kapitels oder der Kapitelsmehrheit ausgegeben werden. Erhalten die Pfandträger ihre Gülte nicht richtig, so hat das Kapitel - was die Pfandträger in ihren Reversen bekennen sollen - damit nichts zu schaffen. - In der Siegelankündigung: Großes Kapitelsiegel.
<em>- Der gegeben ist zu Mencze uff den gru<e>nen donristag in der vasten</em> 1377<em>.</em>
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Brauneck: Endres von [Dh.]
Beyer von Boppard: Heinrich [Dh. II.]
Schönburg [Oberwesel]: Otto von
Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390]
Meißen: Balthasar von
Meißen: Friedrich von
Meißen: Ludwig von
Erfurt - Stadt : Erfurt - Stadt
Ehrenfels : Burg
Ehrenfels : Zoll
Speyer : Bischöfe
Bamberg : Bischöfe von
Mainz - Kämmereramt : Mainz - Kämmereramt