Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 273v

Datierung: 21. Januar 1390

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Beyer, UB Erfurt II, S. 717 Nr. 993, mit richtigem Datum, in der Datumszeile des Regests aber irrtümlich MCCCLXXX.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bekennt, dass Rudiger Kesselborn der Ältere seine mainzischen Lehen mit erzbischöflicher Einwilligung dem Sifride Kesselborn dem älteren und dem Hans von Zelle auflässt.

Vollregest:

Erzbischof Adolf [von Mainz] bekennt, dass Rudiger Kesselborn der Ältere, Bürger zu Erfurt, ihm 18 Acker in dem Smedestet(er) felde vor Erfurt (Erfurte), die ihm jährlich 4 ½ Pfund Pfennige Erbzins und 36 Hühner einbringen, und sechs Acker Land an der Aczmistorff(er) straße, die jetzt in Weingärten umgewandelt sind, und jährlich 1 Pfund Pfennige und 6 Hühner Erbzins geben, alles Mainzer Lehen, aufgelassen und gebeten hat, Sifride Kesselborn den Älteren und Hans (Hanse) von Zelle, Bürger zu Erfurt, damit zu belehnen. Eingedenk der Dienste, die Sifride und Hans ihm und dem Stift Mainz bisher geleistet haben und noch leisten sollen, übergibt ihnen der Erzbischof kraft dieser Urkunde diese Güter in gleicher Weise wir vorher Rudiger zu rechtem Mannlehen. Die beiden sollen das Mannlehen verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

- Datum Erfordie ipso die Agnethe virginis ... 1390.

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fol. 273v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 273v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/982 (Zugriff am 29.03.2024)