Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 287v [02]

Datierung: 14. September 1381

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (Verweis auf: Joannis, rer. mog I, 694 Nr. 35).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf regelt die Rückzahlung von Zinsen an die Erfurter Bürger Rudolf Czigeler und Syfride Kesselborn.

Vollregest:

Erzbischof Adolf erklärt seinen Erfurter (Erfurtte) Bürgern Rudolf Czigeler und Syfride Kesselborn, nachdem er die ihnen versetzten Güter und Zinse wieder eingelöst hat, dass sie die noch ausstehenden Zinse erhalten sollen, und befiehlt seinem Provisor, Schultheißen und Freiboten (fribote) und seinen Dienern, die dazu gehören, ihnen dazu zu helfen. Auch befiehlt er dem Provisor und seinen Amtleuten, dem Syfride alle versetzten Erbzinse vom erzbischöflichen Hof und Gut zu bezahlen. Auf Verlangen hat Syfrid deren Beträge nachzuweisen.
- Datum Erfurdie in die Exaltacionis sancte crucis ... 1381.

Quellenansicht

fol. 287v
fol. 288r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 287v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/956 (Zugriff am 29.03.2024)