Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 078v [02]

Datierung: 11. Juni 1378

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt eine Schuldsache seines Amtsvorgängers Erzbischof Gerlach.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] beurkundet, dass Erzbischof Gerlach, sein »seliger Vetter«, mit Einwilligung des Dekans und Kapitels des Domes Mainz (Mencze) etliche jährliche Gülten an folgende Gläubiger verschrieben hat: nach Speyer 350 Pfund Heller, dem Ritter Kleinheinrich (Kleine Heinrich) von Erligheim (Erlnkeym) 160 Gulden, dem Ritter Emichen  von Bornßheym 200 Gulden, Contzen (Contzen) Münch (Munche(n)) 100 Gulden und einer Frau nach Weinheim (Winheim) [a] 50 Gulden. Diese hatte Erzbischof Gerlach angewiesen auf die Gefälle der erzbischöflichen Städte Bensheim und Heppenheim (Heppinheim) sowie auf Amt und Kellerei zu Starkenburg (Starkinb(er)g) und Heppenheim, wie dies die Briefe aussagen, die damals darüber ausgestellt worden sind.

Erzbischof Adolf bestimmt: Wenn die genannten Gülten nicht wie vereinbart für die Zahlungen ausreichen, sollen rückständige Beträge aus dem Zoll Gernsheim bezahlt werden. Der Zollschreiber Heinrich (Heynricum) von Gernsheim (G(er)nsheim) bzw. dessen Amtsnachfolger erhalten hiermit entsprechende Anweisung. Der Erzbischof wird keinen neuen Kellerschreiber einsetzen, der nicht zuvor diese Abmachung bestätigt hat.

- Datum Eltvil ... 1378 sexta feria post diem Penthecostes.

Fußnotenapparat:

[a] Elisabeth, Frau des Schultheißen zu Weinheim. Vgl. 1378 Juni 14.

Quellenansicht

fol. 78v
fol. 79r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 078v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/944 (Zugriff am 19.04.2024)