Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 077v [03]

Datierung: 31. Mai 1378

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz bekennt, den Mainzer Bürgern Henne Berwolffe und Berwolffe 450 Gulden Mainzer Währung schuldig zu sein.

Vollregest:

Littera data Johanni Berwolffe und Berwolffe, civibus de Maguntia.

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, den Mainzer Bürgern Henne (Henne(n)) Berwolffe und Berwolffe, 450 schwere Gulden, Mainzer Währung, schuldig zu sein, die sie ihm zu seinem und des Mainzer Stiftes Nutzen geliehen haben. Er will ihnen das Geld  in der kommenden Frankfurter Alten Messe bezahlen.

Der Erzbischof setzt ihnen dafür zu Geiseln »seine lieben Getreuen« den Ospertum von Seelheim (Selheim), den erzbischöflichen Siegeler, und Heintzichin von Idstein (Edichstein). Käme der Erzbischof in Zahlungsverzug, müssen sich die Geiseln nach schriftlicher und mündlicher Aufforderung durch die Gläubiger binnen 8 Tagen persönlich in gisels wise in die Stadt Mainz (Mencze) in eine ihnen angewiesene öffentliche Herberge so lange begeben, bis die Schuld bezahlt ist.

Stirbt eine Geisel, muss der Erzbischof nach Mahnung binnen 14 Tagen gleichwertigen Ersatz stellen. Geschieht dies nicht, müssen die anderen Geislen bis zur Erfüllung Einlager halten.

Der Erzbischof verspricht seinen Geiseln, sie aus der Geiselschaft zu lösen und schadlos zu halten.

Ospertus von Selheim und Heinitzchin von Idstein bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und kündigen an, ihre Siegel neben das des Erzbischofs zu hängen.

Datum Eltvil ... 1378 feria secunda ante festum Penthecostes.

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fol. 77v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 077v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/937 (Zugriff am 28.03.2024)