Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 071

Datierung: 1. April 1378

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz will die Steuer, die er von den Juden in den Neun Städten des Oberstiftes erhalten an, zur Begleichung seiner Schulden bei Brune von Brunenfels verwenden.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] gelobt, dass er die 1.000 Mark, die ihm die Juden in den Neun Städten des Oberstiftes [a] gemäß dem Übereinkommen mit ihnen als Steuer zu zahlen haben, erhalten hat. Davon soll er seinem "lieben besonderen Freund", dem Brune von Brunenfels, Bürger zu Frankfurt (Frank(furt)), bis kommende Pfingsten 600 Gulden geben.

Dafür setzt er ihm zu Geiseln die Mainzer (zu Mencze) Domherren Wilhelm Flach (Flachen) und Claes vom Stein (Steine) den Jungen.

Zahlt Mainz die 600 Gulden, die aus dem Judengeld eingehen sollen, oder sonstwo herkommen, nicht, können die Gläubiger die Bürgen schriftlich oder mündlich mahnen, die dann binnen 8 Tagen persönlich in Frankfurt in einer öffentlichen Herberge so lange Einlager halten müssen, bis das Geld bezahlt ist.

Die beiden Domherren bekennen sich zu ihrer Bürgschaft und versprechen, die Bedingungen unverbrüchlich einzuhalten.

- Datum Frankinfurd quinta feria post dominicam Letare ... 1378.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. die Urkunde vom selben Tag.

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fol. 71r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 071, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/898 (Zugriff am 29.03.2024)