Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 084v [01]

Datierung: 8. Juli 1378

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Materialsammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz übergibt dem Ritter Eberhard Rüdt die erzbischöfliche Burg und das Amt zu Wildenburg.

Vollregest:

L(itte)ra data Ebirhardo Ruden militi [-] uber das haus und amp Wildungen [sic!] fur 700 f. [a]

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] übergibt seinem »lieben Getreuen«, dem Ritter Eberhard (Ebirhard) Rüdt (Ruden) die erzbischöfliche Burg (hus) und das Amt zu Wildenburg (Wildenb(er)g). Eberhard hat für den Erzbischof für 700 kleine Gulden, Güter, Gülten, Leute und Gerichte im Odenwald (Odenwalde) gelöst, die der verstorbene Konrad (Conrad) Rüdt (Rude) von Eberhard (Ebirhard) von Rosenberg (Rosinberg), dem sie verpfändet waren, für 800 kleine Gulden gelöst hatte. Diese Gülten und Gefälle sollen zur Hälfte dem Eberhard zukommen, die andere Hälfte soll der erzbischöfliche Keller zu Amorbach (Amerbach) für den Erzbischof vereinnahmen.

Wenn der Erzbischof dem Eberhard diese 700 Gulden nicht vollständig bezahlt hat, ihn aber doch des Amtes entsetzen will, so muss er ihn und dessen Erben in die Hälfte des Zolls zu Miltenberg (Miltenb(er)g) einsetzen, aus dem Eberhard dann unter dem Schutz des Stiftes die 700 Gulden entnehmen kann.

Eberhard darf Haus und Amt dem Erzbischof, wenn dieser es zurückhaben will, nicht für ausstehende Gelder (weder fur kost odir schaden) vorenthalten.
Erzbischof Adolf kündigt an, sein Siegel neben das des dieser Abmachung zustimmenden Kapitels zu hängen.

- Datum ipsa die sancti Kyliani ... 1378.

Fußnotenapparat:

[a] Der deutsche Zusatz ist nachträglich von anderer Hand hinzugefügt worden.

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fol. 84v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 084v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/859 (Zugriff am 18.04.2024)