Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 081v

Datierung: 23. Juni 1378

Quelle

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz einigte sich mit dem erzbischöflichen Keller zu Miltenberg, Niklas von Grünberg, über ausstehende Zahlungen.

Vollregest:

L(itte)ra data Nicolao de Grunenb(er)g, celler(ario) in Miltenb(er)g [-] Versicherung etlich schulde halb(er) [a]

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] einigte sich mit Einwilligung des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke) und des Kapitels des Domes zu Mainz (Mentze) mit seinem »lieben Getreuen«, dem erzbischöflichen Keller zu Miltenberg, Niklas (Nicolao) von Grünberg (Grunenb(er)g), über die Schuld, die er und die Seinen unter ihm selbst, aber auch schon unter den Erzbischöfen Gerlach (Gerlaches) und Johann für das Stift auf sich genommen haben.

Adolf verspricht ihm dafür, wenn Niklas nachweist, dass er die Gefälle von Wertheim (W(er)theim), Grünsfeld (Grunsfelt) und Lauda (Luden) zum Nutzen des Stiftes verwendet hat, ihn von der Kellerei und dem Zoll zu Miltenberg (Miltenb(er)g) nicht zu entsetzen, bevor er ihm bezahlt hat, was er bzw. seine Erben zu fordern berechtigt sind. Die Summe der Ausgaben für das Erzstift soll 4.000 Gulden nicht übersteigen, auch soll Niklas aus der Kellerei und vom Zoll keine weiteren Beträge mehr versetzen. Wenn dem Erzbischof bzw. seinem Amtsnachfolgern die später abzulegende Abrechnung nicht richtig erscheint, so soll er doch den Niklas und seinen Erben nicht mit Schatzung bestrafen, sondern die Domherren sollen drei oder fünf aus ihrer Mitte zur Entscheidung bestimmen.

Dompropst Endres und das Kapitel bestätigen die Vereinbarung und kündigen an, ihr großes Siegel neben das Erzbischof Adolfs zu hängen.

- Datum ... 1378 in vigilia Nativitatis[b] sancti Johannis baptiste.

Fußnotenapparat:

[a] Der deutsche Zusatz ist nachträglich von anderer Hand hinzugefügt.
[b] Die drei letzten Worte sind nachträglich über der Zeile beigefügt, darunter gestrichen ip(s)o die.

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fol. 82r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 081v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/851 (Zugriff am 23.04.2024)