Mainzer Ingrossaturbücher Band 09
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StA Wü, MIB 9 fol. 064 [01]
Datierung: 7. März 1378
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 2 und 26 (mit Verweis auf das Original in Hofgeismar. - Neuber, Stadt Hofgeismar S. 111. - Hessenland 1892 S. 111).
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Elekt Adolf von Mainz gibt der Stadt Geismar ein Steuerprivileg, damit sie mit dem Geld städtische Mauern und Bauten verbessern können.
Vollregest:
Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] erlaubt kraft dieser Urkunde, aufgrund treuer geleisteter Dienste für ihn und das Stift Mainz, den Bürgermeistern und dem Rat der erzbischöflichen Stadt Geismar (Geysmar), an den Wochenmarkttagen von jeder Hofstatt (hofestad), wo Waren feilgeboten werden (kauffmanschafft feile uffe hat), 4 Pfennige zu erheben, um damit ihre Mauern, Gräben, Türme und andere städtische Bauten (irre stede buwe) zu verbessern. Für andere Zwecke dürfen sie das Geld nicht verwenden (und sollen sie daz gelt daz sie davone uffheben werden and(er)s nyrgen keren odir wenden in keiner wise…).
- Datum Aschaffenburg ... 1378 dominica Invocavit.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
Ortsindex
- Geismar [Hofgeismar] : Markt (Nennung)
- Aschaffenburg - Stadt : Aschaffenburg - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Geismar [Hofgeismar] : Stadtverwaltung [Geismar] (Empfänger)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 9 fol. 064 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/813 (Zugriff am 19.04.2024)