Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 052v [02]

Datierung: 27. November 1377

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz einigt sich mit Hartman von Bensheim über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] einigt sich gütlich mit Hartman (Hartma(n)) von Bensheim über alle dessen Schadenersatzansprüche (hengeste und perde, koste, schaden, zerunge und v(er)luste), die er im Dienst für ihn, seine Amtsvorgänger bzw. für das Stift bis zum heutigen Tag geltend machen kann. Der Erzbischof ist Hartmann danach 60 Gulden schuldig. Er soll sie in der nächsten Frankfurter Fastenmesse bezahlen oder einen Hengst im Wert von 60 Gulden dafür geben.

- Datum Gernsheim sexta feria post diem sancte Katherine virginis ... 1377.

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fol. 52v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 052v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/792 (Zugriff am 20.04.2024)