Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 041v [02]

Datierung: 12. Oktober 1377

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz erteilt  den Brüdern von Montesia und Gottfried, alle Kaufleute von Asti, 15 Jahre Wohnerlaubnis in Bingen.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] beurkundet, dass die Brüder Johann und Albert (Albertu(u)m) von Montesia und deren Neffe Gottfried (Gotfryd), Lombarder und Kaufleute von Asti (Aste), die er zu seinen Lombardern [in Bingen] gewonnen hat, von Martini [11. November] 1378 an ganze 15 Jahre lang unter ihm wohnen werden. Dafür müssen sie jährlich 150 Gulden geben, wie die Urkunden besagen, die sie von Erzbischof und Kapitel diesbezüglich erhalten haben. Adolf bestätigt, dass Philippin in ihrem Namen den Zins für 6 Jahre [vom nächsten Martinstag an] bezahlt hat. Sie können deshalb 6 Jahre lang zinsfrei in Bingen wohnen. Im 7. Jahr müssen sie 87 Gulden bezahlen, vom 8. Jahr an jährlich 150 Gulden.

- Datum Bingen secunda feria post Dionisii ... 1377.

Quellenansicht

fol. 41v
fol. 42r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 041v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/697 (Zugriff am 18.04.2024)