Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 038v [01]

Datierung: 1. Oktober 1377

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt die Bezahlung der Schulden, die er bei dem Mainzer Juden Joserlin von Würzburg hat.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz (Mentze) und Bischof von Speyer (Spire) hat den Mainzer Juden Joserlin von Würzburg (Wirtzb(er)g), dem er 550 Gulden schuldet, in einen Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) gesetzt, damit er das Geld dort aufnehmen kann.

Als Bürgen setzt er ihm seine »lieben Getreuen«, den Ritter Konrad (Conrad) Rüdt (Ruden), den erzbischöflichen Keller Nikolaus (Nicol(aus)) [von Grünberg zu Miltenberg], Eberhard (Ebirhardt) Viztum (Witzdum), Heinrich von Rhein (Ryne) und den Zollschreiber Heinrich zu Ehrenfels (Erenfels).

Da der Erzbischof den Mainzer (zu Mentze) Domherren Wilhelm Flach (Flachen) und Claes (Clas) vom Stein (Steine) etliche Turnosen auf dem Zoll Lahnstein (Lansteyn) versetzt waren, haben diese ihre schriftliche Zustimmung zu Vorstehendem gegeben.

Der Erzbischof gelobt den Bürgen, den Joserlin aus dem Turnosen nicht zu vertreiben oder ihn daran zu hindern, ehe ihm die 550 Gulden und die darauf gehenden Zinsen (gesuche) vollständig bezahlt sind. Er sichert den Bürgen zu, sie gütlich aus der Bürgschaft zu lösen und schadlos zu halten.

Die beiden Domherren geloben, Joserlin an der Vereinnahmung seines Geldes nicht zu hindern.

- Datum Eltvil in die sancti Remigii ... 1377.

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fol. 38v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 038v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/691 (Zugriff am 20.04.2024)