Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 036

Datierung: 8. September 1377

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz regelt die Bezahlung der Schulden, die er bei Henne Berwolff und Heinrich Schultheiß von Idstein hat.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass er seinem »lieben besonderen Freund« Henne (Henne(n), Johanni) Berwolffe, Bürger zu Mainz (Mentze), und Heinrich, dem Sohn des verstorbenen Arnolt Schultheißen von Idstein (Edichstein), 975 kleine Gulden, Mainzer (zu Mentze) Währung, schuldig ist, die diese ihm bar für Zwecke des Erzstiftes geliehen haben.

Die Gläubiger können das Geld ab sofort uff uns(er)n schaden zu den Juden neme(n), und für das Hauptgeld und den juden schaden, der darauf gehen mag, setzt Erzbischof Adolf sie in drei freie ledige Turnosen am Zoll zu Lahnstein (Lanstein), die sie solange nutzen können, bis sie das Hauptgeld und die Zinsen (juden schaden) vollständig daraus entnommen haben. Das Geld wird auf Kosten und Gefahr des Erzbischofs von bevollmächtigten in Mainz uff der stede wagen ausbezahlt.

Erzbischof Adolf setzt ihnen zu Bürgen den Domdekan Heinrich Beyer und die Domherren Wilhelm Flach (Flachen) und Claes (Clasen) vom Steine d.J., die bei Zahlungsverzug auf mündliche und schriftliche Mahnung der Gläubiger unverzüglich jeder mit zwei Knechten und zwei Pferden in Mainz (Mentze) in einer ihnen angewiesenen öffentlichen Herberge zum Einlager so lange einreiten sollen, bis den Gläubigern genüge geschieht. Stirbt ein Bürge oder geht außer Landes, muss Mainz binnen vierzehn Tagen gleichwertigen Ersatz stellen, widrigenfalls die anderen Bürgen ins Einlager einreiten müssen. Verweigern sich die Bürgen, können die Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten.

Ferner setzt Adolf Meister Abraham (Abrahamen), einen Juden aus Erfurt (Erffurd), und dessen Erben in ½ Turnose zu Lahnstein (Lanstein), bis dieser 213 fl. und die darauf fallenden Zinsen (gesuch) dort aufgehoben hat.

Erzbischof Adolf verspricht seinen Bürgen, sie gütlich zu lösen und schadlos zu halten.

Erzbischof Adolf kündigt sein Vormundschaftssiegel, die drei Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- Datum ... 1377 in die nativitatis beate Marie virginis.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 036, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/687 (Zugriff am 29.03.2024)