Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 034v [02]

Datierung: 10. September 1377

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26 (Verweis auf Cop. des Bischofs Adolf von Speyer, Karlsruhe Cop. 287 [132] fol. 79v. - Abschrift im Kreisarchiv Speyer S. 398).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz und Bischof von Speyer schuldet dem Speyerer Kapitel immer noch etwa 6.000 Gulden.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt: Er schuldet dem Dekan und Kapitel von Speyer (Spire) noch etwa 6.000 Gulden (mynre odir me) von den 8.000 Gulden her, die das Kapitel auf Bitten Bischof Lamprechts, des Vorgängers von Adolf, jetzt Bischof in Bamberg (Babenb(er)g), zur Bezahlung von Stiftsschulden auf ihre Kapitalgüter zu Wiederkauf aufgenommen hat, wofür sie jährliche Gülte geben müssen. Nun hat ihm das Kapitel Lauterburg, Burg und Stadt, das es für die 6.000 Gulden und die Gülte innehatte, zurückgegeben. Er soll von nun an dem Kapitel jährlich 1.000 Florentiner Gulden von dem Geld zahlen, das auf seinem Zoll zu Udenheim (Utinheim) fällig ist, dass er davon die Zinsen der 6.000 Gulden  [also jene Gülte] bezahlen kann, bis die 6.000 Gulden und die Zinsen eingenommen und damit abgelöst sind, wobei je ein Gulden Geld für 16 Gulden abzulösen und wiederzukaufen ist.

Johannes von Idstein (Edichstein), bischöflicher Zollschreiber zu Udenheim (Utinheim), hat auf Adolfs Geheiß dem Kapitel einen gestabten Eid geschworen, dass er in jedem Jahr am Palmtag [18. Januar]) dem Kapitel 1.000 Gulden geben will und weder dem Bischof noch sonst jemand vorher etwa von dem Zoll bezahlen wird. Kommt das Geld nicht richtig ein und wird es auch nicht binnen eines Monats bezahlt, nachdem der Bischof Adolf, oder, wenn er nicht im Bistum Speyer ist, sein Amtmann zu Kestenburg, vom Kapitel gemahnt ist, so haben Heinrich Brodel, bischöflicher Amtmann zu Lauterburg, und die dortigen Burgmannen, Bürgermeister, Bürger, Turmknechte, Torhüter und Wächter von Burg und Stadt dem Kapitel erneut gewärtig zu sein und können Burg und Stadt Lauterburg wie bisher so lange innehaben, bis die Zahlung nachgeholt ist. Der Zollschreiber und der Amtmann sollen ihre Verpflichtungen unter ihrem Eid beurkunden.

Bis zum 2. Februar 1378 (unser frauwen tag purificacion) bzw. sobald er kann, ehe die Schuld abgelöst ist, soll Bischof Adolf aus Bistumsgut für 2.000 Gulden Gülten verkaufen und das Geld soll das Kapitel zur Lösung der 6.000 Gulden und der Zinse erhalten, das gleiche gilt für alles Geld, dass er etwa durch etliche cont(ri)bucion erhält. Die erwähnten 2.000 Gulden soll er ebenfalls aus den Einkünften des Zolles Udenheim (Utinheim) ablösen, sobald die Schuld beim Kapitel erledigt ist.

Wird Adolf vom Speyerer Bistum transferrert oder verliert es anderweitig, soll er Lauterburg und Udenheim, Burgen und Städte, niemanden übergeben, ehe diese Schuld gänzlich getilgt ist. Adolf kündigt sein Siegel an und befiehlt den Burgmannen und Bürgern zu Lauterburg dies ebenfalls zu tun. Die Burgmannen zu Lauterburg Kunz (Contze) von Berge, Egen von Engaßen, Rudolf von Salmbach und Heinrich von Otterbach (Ottirbach), Edelknechte, siegeln mit, ebenso die Bürgermeister, Richter und Bürger der Stadt Lauterburg mit dem Stadtsiegel.

- Der geben ist 1377 an dem neheste(n) dunrstage nach unser frauwen tage als sie geborn wart.

Quellenansicht

fol. 34v
fol. 35r
fol. 35v
fol. 36r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 034v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/686 (Zugriff am 19.04.2024)