Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 027v [02]

Datierung: 29. Juni 1377

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz rechnet mit Endres von Brauneck (Brunecke), Mainzer Dompropst, über dessen Auslagen als Gesandter ab.

Vollregest:

Adolf [erwählter Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] beurkundet, dass er mit seinem »lieben Neffen« Endres von Brauneck (Brunecke), Mainzer Dompropst, abgerechnet hat über dessen Ansprüche bezüglich alle Hengste und Pferde, die dieser auf den Reisen nach Thüringen (Doringen) und sonst im Dienst für das Stift verloren hat. Der Erzbischof ist ihm danach bis auf den heutigen Tag 500 Gulden schuldig.

Ferner hat Andreas ihm 250 Gulden geliehen, indem er sie für das Erzstift dem Gerlach von Hohenlohe (Honloch) und Ulrich von Brauneck (Brunecke), dem »Neffen« Adolfs, bezahlt hat. Endres soll diese 750 Gulden erhalten, sobald der Erzbischof Kuno (Cuno) von Trier (Dryre), Erzbischof Adolf Geld leiht. Tut Kuno das nicht und Endres will sein Geld nicht länger entbehren, soll Endres die 750 Gulden von dem ersten Geld erhalten, das dem Erzbischof zufällt.

Erzbischof Adolf kündigt sein Siegel an.

- Datum Etivil 1377 an der heylgen sancth. Petri et Pauli.

Quellenansicht

fol. 27v
fol. 28r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 027v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/679 (Zugriff am 29.03.2024)