Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 021 [02]

Datierung: 17. Juli 1377

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26 (mit Verweis auf die Kopie im Stiftsarchiv Aschaffenburg (ca. 1400) Liber camere IV f. 290. Das Original sei im Repertorium unter 545 als Nr. 2267 verzeichnet, dort aber nicht zu finden).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz entscheidet einen Streit zwischen Dekan Franziscus und dem Stiftskapitel zu Aschaffenburg mit der Gemeinde Wertheim und den Dörfern, die in das dortige Gericht gehören.

Vollregest:

Adolf, erwählter Erzbischof von Mainz (Mencze) und Bischof von Speyer (Spire) entscheidet die Streitigkeiten zwischen Dekan Franziscus und dem Stiftskapitel zu Aschaffenburg, seiner »lieben Andächtigen« auf der einen Seite und seinen lieben "Getreuen", der Gemeinde des erzstiftisch-mainzischen Schlosses (sloßs) Wertheim und den Dörfern, die in das dortige Gericht gehören, auf der anderen Seite, wegen dem Kostgeld, das der Amtmann des Aschaffenburger Stiftes bei seinen Gerichtstagen zu Wertheim verzehrte, das bis heute von den Juden zu Gelnhausen (Geilnhusen) entnommen wurde (und gestanden hat zu gesuche und uff schaden). Erzbischof Adolf bestimmt, dass beide Pareien die bei den Juden geliehene Summe mit Zinsen zu gleichen Teilen zürückerstatten sollen, bis der Erzbischof endgültig entscheidet, welche Partei das Kostgeld von Rechts wegen zu tragen hat.

- Gebin zu Aschaffenburg ... 1377 feria sexta post Margarethe.

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fol. 21v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 021 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/675 (Zugriff am 28.03.2024)