Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 063v [03]

Datierung: 7. März 1378

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 26.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Adolf von Mainz erlaubt dem Georg Vetzer von Rimbach, seine Frau auf erzbischöflichem Lehngut zu bewittumen.

Vollregest:

[Elekt] Adolf von Mainz erlaubt kraft dieser Urkunden dem Georg Vetzer (Veczer) von Rimbach (Rympach), seinem »lieben Getreuen«  für geleistete und noch erwartete getreue Dienste, die er ihm und seinem Stift Mainz (Mencze) geleistet hat, dass er seine Ehefrau Alheide, Tochter des verstorbenen Ritters Gerhard Gabel (Gabeln) von Obrigheim (Obirkeim), mit 2.000 Gulden, Frankfurter (Frankinfurt(er)) Währung, auf alle seine Güter in der Bensheimer Gemarkung. auf den Zehnten zu Weinheim (Winheim) und auf Burg (hus) Rimbach (Rympach), alles Lehen des Mainzer Erzbischofs und seines Stiftes, bewittumt, ausgenommen das Gut des Johann von Schöneberg (Schonenb(er)g) und das Gut des Kredinbechers (Kredinbech(er)s), die auch in der Bensheimer Gemarkung liegen, aber nicht zu Georgs Gut gehören. Das vorgenannte Gut soll Alheide nach Wittumsrecht und Gewohnheit des Landes besitzen, die Lehnsrechte und daran haftende Dienstverpflichtungen, die dem Erzbischof und seinem Stift nach Gewohnheit oder von Rechts wegen zustehen, bleiben aber vorbehalten.

- Datum Aschaffenburg ... 1378 Dominica Invocavit.

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fol. 63v
fol. 64r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 063v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/43 (Zugriff am 20.04.2024)