Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 280v [03]

Datierung: 2. Oktober 1381

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz schuldet den Brüdern von Dingelstete 45 Mark Silber. Er weist die Summe auf den Zoll in Heiligenstadt an.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] schuldet seinem »lieben Andächtigen« Mertin von Dingelstete, Kanoniker in Heiligenstadt (Heilgenstad) und dessen Bruder Hanse (Johann), Bürger in Heiligenstadt, 45 Mark Silber, Heiligenstadter Gewicht.

Das Geld war ihnen zuvor auf dem Schultheißenamt zu Heiligenstadt verschrieben, welches der Erzbischof nun wieder an sich gelöst hat. Die Brüder sollen ihr Geld nun vom Zoll in Heiligenstadt bekommen, der ihnen kraft dieser Urkunde so lange zustehen soll, bis die Schuld abgetragen ist. Dann ist der Zollanteil zurückzugeben. Der Teil des Zolles, der den Herren von Bültzingslöwen verschrieben ist, wird dadurch nicht berührt.

- Datum Heilgenstad feria quarta post diem Michahelis archangeli ... 1381.

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fol. 280v
fol. 281r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 280v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2907 (Zugriff am 19.04.2024)