Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 274v

Datierung: 19. Januar 1390 [a]

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gewährt den Juden, die z.Zt. in den Städten Eisenach, Gotha, Langensalza, Jena, Weimar und Weißensee wohnen ein Gerichtsprivileg.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz und Bischof von Speyer] hat die Juden, die z.Zt. in den Städten Eisenach (Jsenach), Gotha, Langensalza (Salcza), Jena (Jhene), Weimar (Wymar) und zu Weißensee (Wißensee) wohnen oder binnen der nächsten sechs Jahre nach dort ziehen, die Gnade getan, dass kein Weltlicher oder Geistlicher sie in den kommenden sechs Jahre vor ein geistliches Gericht laden kann. Wer einen Juden aus Eisenach beklagen will, soll dies in Gotha tun. Als Gegenleistung zahlen ihm die Juden jährlich am Martinstag [11. November] 40 Gulden zu Händen des Provisors in Erfurt (Erfurte).

Der Erzbischof gebietet allen Pfarrern und Kaplänen im Erzstift, dass sie in den kommenden sechs Jahren keine Lade- oder Bannbriefe für Juden ausstellen und keine Römischen (romische) Briefe ohne eine Vidimus des Erzbischofs zustellen. Geschieht dies doch, haben solche Briefe keine Gültigkeit.

Datum feria quarta post prisce virginis anno [13]90.

In gleicher Form und unter dem selben Datum wurden den Juden in Eisenach eine Urkunde ausgestellt, ebenso den Juden in Salza, Jena, Weimar und Weißensee.

Quellenansicht

fol. 272r
fol. 274v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 274v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2883 (Zugriff am 29.03.2024)