Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 267 [03]

Datierung: 2. Juli 1381

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit dem Edelherrn Ulrich von Hohenlohe über das Burglehen, das Ulrichs verstorbener Vater, sein Bruder und er selbst vom Erzbischof im Schloss Tauberbischofsheim zu Lehen haben.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] einigt sich mit seinem „Oheim“, dem Edelherrn Ulrich von Hohenlohe (Hoenloch), über das Burglehen, das Ulrichs verstorbener Vater, sein Bruder und er selbst vom Erzbischof im Schloss Tauberbischofsheim (Bischofsheim) zu Lehen haben, und was ihnen dort an Früchten oder Gülten bis zum heutigen Tag versetzt ist, und über die erzbischöfliche Schuld an Götz von Hohenlohe, Ulrichs Bruder, dahingehend, dass Adolf dem Ulrich 1.000 Gulden zahlen soll.

Deshalb weist der Erzbischof Ulrich kraft dieser Urkunde einen alten großen Turnosen auf dem Zoll zu Gernsheim (Gernsheym) an. Ulrich kann das dort eingehende Geld so lange einnehmen, bis die 1.000 Gulden bezahlt sind. Der dortige Zollschreiber Johann wird angewiesen, dem Ulrich mit dem Turnosen entsprechend zu gewarten. Wenn er das Geld gegen gute Rechnung erhalten hat, fällt der Turnosen an Mainz zurück und Ulrich muss diese dann ungültige Urkunde zurückgeben.

- Datum Heppinheym feria tercia post diem sanctorum Petri et Pauli apostolorum ... 1381.

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fol. 267r
fol. 267v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 267 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2874 (Zugriff am 29.03.2024)