Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 267 [02]

Datierung: 15. Juni 1381

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bestätigt einen Erlass des Dekans und Kapitels des Aschaffenburger Stiftes.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] beurkundet, dass der Erlass des Dekans und Kapitels des Aschaffenburger Stiftes, dass jeder bepfründete Kanoniker des Stiftes, der sich auf zwei Jahre, vom Tag dieser Urkunde an gerechnet, von dem Stift entfernen will, während der Zeit die Früchte seiner Pfründe erheben darf, mit seiner Einwilligung geschehen ist.

- Datum Aschaffinburg ... 1381 ...ipso die sanctorum Viti et Modesti virorum.

Quellenansicht

fol. 267r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 267 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2873 (Zugriff am 19.04.2024)