Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 248v [02]

Datierung: 18. April 1381

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • StAD, Urkunden Rheinhessen: Bingen
  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28 (mit Verweis auf: Weidenbach, Regesten Bingen 33 Nr. 349a. - Bodmann, RAM Bodmann-Habel I Nr. 312 fol. 8 [Abschrift nach dem Original]. - Gengler, Cod. Jur. municip. 225. - Scriba, Regesten Abthl. IV, 37, Nr. 5682  [fälschlich zu August 18]).

Quellenbeschreibung:

Orig. Perg. Darmstadt, Bingen Nr. 73. Siegel ab, Stück der Pressel erhalten.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bestätigt, dass die Bürgermeister, Schöffen und der Rat der erzbischöflichen Stadt Bingen, vor ihn gekommen sind und ihm eine versiegelte Urkunde seines Vorgängers Erzbischof Gerlach vorgelegt haben und erneuert sie.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] bestätigt, dass die Bürgermeister, Schöffen und der Rat der erzbischöflichen Stadt Bingen, seine »lieben Getreuen«, vor ihn gekommen sind und ihm eine versiegelte Urkunde seines Vorgängers Erzbischof Gerlach vorgelegt haben.

In der [eingerückten ] Urkunde, ausgestellt in Eltville am 13. November 1356, hatte Erbischof Gerlach das Gericht in Bingen mit sieben Schöffen, und den Rat mit sieben ehrbaren Mannen bestellt. Als Schöffen wurden damals Hennekyn Scholtheyz, Contze Vayt, Peter Steezel, Henneln Smydichin, Claes Meyer, Rule czum Vogelsange und Henne Rapede genannt. Zu Ratleuten wurden Clais, der Sohn der Vayden, Hennekyn Draßen, Bruone Peder, der Meyer, Contze Sonnenberger, Contze Bick und Hennekyn Karl bestimmt. Diese 14 Personen sollen die Geschicke der Stadt im Sinne des Erzbischofs lenken, der den Rat gleichzeitig unter seinen Schutz stellte. Erzbischof Gerlach kündigte sein Siegel an.
- Geben czu Eltvil uff den nehisten suntag nach santh Martins tag ...1356.

Erzbischof Adolf erneuert nun aufgrund seiner Verbundenheit mit der Stadt diese Urkunde und erteilt ihr darüber hinaus die Gnade, Nachfolger im Rat unter sich in freier Wahl bestimmen zu können besonders dann, wenn eines ihrer Mitglieder wegen Tod ausfällt. Erzbischof Adolf kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltvil feria quinta post diem Pasche ... 1381.

Quellenansicht

fol. 248v
fol. 249r
fol. 249v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 248v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2850 (Zugriff am 19.04.2024)