Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 247 [01]

Datierung: 29. März 1381

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit dem Mainzer Domherren Adolff von Nordecke über dessen Schadenersatzansprüche. 

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] einigt sich mit seinem »lieben Andächtigen«, dem Mainzer Domherren Adolf (Adolffe) von Nordecke über dessen Schadenersatzansprüche, namentlich das Ungeld, das ihm der Erzbischof in Gernsheim (Gernsheym) verschrieben hatte.

Aufgrund der ihm und dem Mainzer Stift geleisteten und künftig erwarteten Dienste verschreibt der Erzbischof ihm auf Lebenszeit eine Gülte in Höhe von 50 Gulden vom Zoll zu Gernsheim. Der dortige Zollschreiber Johann bzw. seine Amtsnachfolger soll die Summe jährlich zu Martini [11. November] bezahlen.

- Datum Eltvil feria sexta post dominicam Letare ... 1381.

[Ein dahinterstehendes Transfix besagt]: »Auch ist in diesem Brief, durch den das Transfix gezogen ist, die Urkunde nicht einbegriffen, die Adolf von Nassau vom Erzbischof Adolf über 160 Gulden hat, auf die er nicht verzichtet hat.«

Quellenansicht

fol. 247r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 247 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2843 (Zugriff am 19.04.2024)