Mainzer Ingrossaturbücher Band 09

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StA Wü, MIB 9 fol. 246v [02]

Datierung: 29. März 1381

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bietet dem Mainzer Domherrn Kuno von Sterczelnheym eine  Ausgleichszahlung für die Nutzung der annos byennales aus einer Pastorei, die Kuno zuvor in Aussicht gestellt worden war, an.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer], der früher seinem »lieben Andächtigen«, dem Kuno (Cunen) von Sterczelnheym, Mainzer Domherrn, die zweijährige Nutzung der annos byennales einer frei werdenden Pastorei zugesagt hat. Da sich die Sache verzögert hat, will er ihm zwischen den beiden Marientagen Assumptio [15. August] und Nativitatis [8. September] 120 Gulden bezahlen, wenn nicht in der Zeit eine Pastorei frei wird, von der dem Erzbischof die annos byennales zu reichen sind. Kuno hat binnen 14 Tagen, nachdem ihm die Erledigung einer solchen Kirche verkündet wird, zu erklären, dass er sie annehmen will. Erhält Kuno weder eine Pastorei noch die 120 Gulden bis Nativitas Marie, so soll er alle frei werdenden fructus biennales aufheben, bis er davon 120 Gulden eingenommen hat.

- Datum Eltville feria sexta post dominicam Letare ... 1381.

Quellenansicht

fol. 246v
fol. 247r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 9 fol. 246v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2842 (Zugriff am 25.04.2024)